Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der EU E-Invoice API

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

  1. Anbieter ist Christian Effner, Breitlacherstraße 86, 60489 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: christian.effner@googlemail.com („Anbieter“).
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der EU E-Invoice API und des zugehörigen Entwicklerportals („Dienst“) zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er den Dienst für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  4. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV) ist Bestandteil dieses Vertrags.

§ 2 Vertragsschluss, Konto

  1. Die Darstellung des Dienstes und der Pläne auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er sich im Entwicklerportal registriert, einen Plan auswählt und – bei kostenpflichtigen Plänen – den Bestellvorgang abschließt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Plan freischaltet, spätestens mit der Bereitstellung des API-Schlüssels.
  2. Der Kunde muss bei der Registrierung zutreffende Angaben machen und sie aktuell halten, insbesondere Firma, Anschrift und, sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  3. Der Anbieter kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Dienst ist eine Programmierschnittstelle (API), über die der Kunde elektronische Rechnungen nach EN 16931 (insbesondere XRechnung in UBL und CII sowie ZUGFeRD / Factur-X) prüfen, in ein strukturiertes JSON-Format auslesen und aus einem solchen Format erzeugen lassen kann. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der API-Dokumentation.
  2. Die Prüfung erfolgt gegen die offiziellen, zum jeweiligen Zeitpunkt im Dienst konfigurierten Regelwerke Dritter (insbesondere KoSIT, CEN, FeRD) sowie gegen technische Anforderungen an PDF/A-3. Das Prüfergebnis ist eine technische Aussage über die Übereinstimmung des Dokuments mit diesen Regelwerken. Es ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt nicht die eigene Prüfung der steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen durch den Kunden. Für den Inhalt der Rechnungen, insbesondere Beträge, Steuersätze und Angaben nach § 14 UStG, ist allein der Kunde verantwortlich.
  3. Der Anbieter nimmt neue Versionen der Regelwerke nach Veröffentlichung in angemessener Zeit in den Dienst auf. Eine bestimmte Frist wird nicht zugesagt. Jede Antwort nennt die verwendeten Regelwerksversionen. Die Vorschau auf künftige Regelwerke (Endpunkt /v1/preview/validate) dient der frühzeitigen Orientierung; ihr Ergebnis ist unverbindlich.
  4. Der Dienst wird als Self-Service-Angebot erbracht. Persönlicher Support, Einrichtungs- oder Beratungsleistungen, zugesagte Reaktionszeiten und individuelle Vereinbarungen sind nicht Vertragsbestandteil. Für rechtliche und abrechnungsbezogene Anliegen steht die im Impressum genannte E-Mail-Adresse zur Verfügung.
  5. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung (Prüfen, Auslesen und Erzeugen von E-Rechnungen im jeweiligen Planumfang) erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen der API kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in der Dokumentation an.

§ 4 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; es gibt kein Service Level Agreement und keine Gutschriften bei Ausfällen.
  2. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch. Der Dienst ist zudem auf Leistungen Dritter angewiesen (Rechenzentrum, API-Gateway, Zahlungsdienstleister); deren Ausfälle liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

§ 5 Pläne, Kontingente, Nutzungsgrenzen

  1. Der Kunde wählt einen der auf der Website und im Entwicklerportal beschriebenen Pläne (derzeit Free, Starter, Pro und Scale). Die Pläne unterscheiden sich in der Zahl der monatlich enthaltenen Dokumente, der Zahl der Anfragen pro Minute, der maximalen Dateigröße und dem Preis für Mehrverbrauch.
  2. Als ein Dokument zählt jeder bearbeitete Aufruf der Endpunkte zum Prüfen, Auslesen und zur Regelwerk-Vorschau, ein Aufruf zum Erzeugen zählt als zwei Dokumente. Gezählt werden Aufrufe mit dem Ergebnis HTTP 200 oder 422, auch wenn die geprüfte Rechnung Fehler enthält. Abgewiesene Anfragen (z. B. wegen fehlender Berechtigung oder zu großer Dateien) werden nicht gezählt.
  3. Im Free-Plan endet die Nutzung bei Erreichen des Kontingents bis zum Beginn des nächsten Monats. In den kostenpflichtigen Plänen wird Mehrverbrauch zum jeweils angegebenen Preis je Dokument abgerechnet.
  4. Der Anbieter kann Anfragen, die die Grenzen des Plans überschreiten, ablehnen. Der Free-Plan ist eine freiwillige Leistung ohne Anspruch auf Fortbestand; der Anbieter kann ihn mit einer Frist von vier Wochen ändern oder einstellen.

§ 6 Preise, Zahlung

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss im Entwicklerportal angegebenen Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; die Preise sind Endpreise, Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Wechselt der Anbieter zur Regelbesteuerung, verstehen sich die Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter kündigt das mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform an, und der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden kündigen.
  2. Die monatliche Grundgebühr wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums im Voraus fällig, der Mehrverbrauch am Ende des Abrechnungszeitraums. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
  3. Schlägt eine Zahlung fehl, kann der Anbieter den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen nach drei Tagen sperren, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
  4. Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit, Planwechsel, Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Kostenpflichtige Pläne verlängern sich jeweils um einen Abrechnungszeitraum (ein Monat), wenn sie nicht vor dessen Ende gekündigt werden.
  2. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, insbesondere über das Entwicklerportal. Ein Wechsel in einen höheren Plan wirkt sofort, ein Wechsel in einen niedrigeren Plan zum nächsten Abrechnungszeitraum.
  3. Der Anbieter kann mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
  4. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 8 oder bei einem Zahlungsverzug von mehr als einem Monatsbetrag.
  5. Bereits gezahlte Entgelte für begonnene Abrechnungszeiträume werden nicht erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

§ 8 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine API-Schlüssel geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er haftet für die Nutzung mit seinen Schlüsseln, soweit er sie zu vertreten hat. Bei Verdacht auf Missbrauch erzeugt er im Entwicklerportal unverzüglich einen neuen Schlüssel.
  2. Der Kunde nutzt den Dienst nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieses Vertrags. Unzulässig sind insbesondere: Versuche, Schutzmechanismen oder Nutzungsgrenzen zu umgehen; Last- und Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung; das Senden von Schadsoftware oder von Inhalten, die keine Rechnungen sind, in missbräuchlichem Umfang; der Weiterverkauf des Zugangs als eigenständiges Produkt ohne Zustimmung.
  3. Der Kunde übermittelt nur Daten, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Für personenbezogene Daten in Rechnungen ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
  4. Der Anbieter kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Pflichten oder eine Gefährdung des Dienstes bestehen, und informiert den Kunden darüber.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Rechnungsinhalte verarbeitet der Anbieter ausschließlich, um die angeforderte Leistung zu erbringen, nur im Arbeitsspeicher und ohne sie zu speichern oder zu protokollieren. Einzelheiten regelt die AVV.
  2. Für die Daten des Kundenkontos und der Abrechnung gilt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Mängel

  1. Der Anbieter stellt den Dienst in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, nach Möglichkeit unter Angabe der Request-ID.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Im Free-Plan haftet der Anbieter für Mängel nur bei Arglist.

§ 11 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
  3. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Prüfergebnisse ohne eigene Kontrolle verwendet, insbesondere für steuerliche Folgen fehlerhafter Rechnungsinhalte, soweit nicht Absatz 1 greift.
  4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Seiten den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Änderungen von Preisen regelt § 6 Abs. 4.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Der Anbieter kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. Erklärungen in Textform (z. B. E-Mail) genügen, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Stand: 20. Oktober 2026